1. Das Wichtigste zuerst: eure IC-Handlungen müssen euer Fraktionskonzept widerspiegeln und eure äußere Darstellung muss zur Fraktion passen
2. Die Fraktionsverwaltung hat das Recht, Spieler, die sich nicht an das Fraktionskonzept anpassen administrativ aus der Fraktion zu entfernen
3. Bei Aktionen von Bad Fraktionen sind nur die ausgewählten Fraktionsfahrzeuge zugelassen, keine privaten Fahrzeuge! (Auch nicht bei spontanen Aktionen. Ausgeschlossen sind hier nur defensive Aktionen, bei denen ein Mitglied beschützt wird.)
4. Bei Aktionen von Bad Fraktionen haben alle Teilnehmer die Farbe der Fraktion zu tragen, um erkennbar zu sein.
5. Ihr dürft generell nicht mit weiteren Fraktionen oder zivilen Gruppierungen gegen andere Gruppierungen oder Fraktionen vorgehen, es sei denn ihr habt die Genehmigung der Fraktionsverwaltung.
6. Staatsfraktionen, wie das PD, haben bei Aktionen wie zum Beispiel einer Geiselnahme sich immer vor Augen zu halten, dass das Leben der Geisel geschützt werden muss.
7. Alle Fraktionen haben unnötiges “Gambo” zu unterlassen! (Solange die eine Seite auf die andere Seite eingeht und sich verhandlungsbereit zeigt, gibt es keinen Grund zu schießen)
8. Gezielte Provokationen gegen die andere Seite sind allgemein zu unterlassen. (Bsp:Mehrmals unbegründeter Aufenthalt mit provozierendem Verhalten vor dem PD, ebenso hat das PD sich nicht ohne Grund im Bereich einer Bad Fraktion aufzuhalten.)
9. Der Umgang mit Langwaffen soll durchdacht stattfinden, bei einer normalen Verkehrskontrolle ist keine Langwaffe notwendig. Das gleiche gilt für die andere Seite, das Spazieren gehen mit Langwaffen ist nicht notwendig. (Langwaffen sollten bei Aktionen verwendet werden, nicht für den täglichen Gebrauch.)
10. Wenn du die Fraktion ohne „Bloodout“ verlässt, erhältst du eine siebentägige Fraktionssperre (Ausnahme: wenn die Fraktion aufgelöst wird oder sich auflöst)
11. Als Mitglied einer Fraktion darfst du nicht einer anderen Fraktion beitreten, um Informationen zu beschaffen
12. Neue Fraktionen erhalten eine sechswöchige Probezeit. In dieser Probezeit kann die Fraktion von der Fraktionsverwaltung jederzeit geschlossen werden
13. Kriege unter Fraktionen müssen einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund haben und im Vorfeld bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden 1. Kriegszeiten: 0:00 Uhr – 24:00 Uhr 2. Es muss zu jeder Zeit die vorher vereinbarte Kleidung getragen werden (Masken außerhalb aktiver Kriegshandlungen ausgenommen) 3. Ruhezeiten: Nach jedem MD-Aufenthalt (30 Minuten) – nach jeder geplanten oder ungeplanten Wende (30 Minuten) 4. Der Krieg endet mit der Auszahlung der vereinbarten Summe 5. Besonderheiten werden im Kriegsantrag schriftlich festgehalten
14. Nach Schließung einer Fraktion (ob durch Fraktionsverwaltung oder Fraktion selbst) darf kein Geld vom Fraktionskonto überwiesen oder abgehoben werden. Nach dem Gespräch mit der Fraktionsverwaltung darf der Inhalt des Fraktionslagers aufgeteilt werden. Sollte der Leiter oder ein Mitglied dieser Fraktion vor dem Gespräch das Lager oder Konto leeren, wird dies sanktioniert.
15. Sollte eine Aktion einer Partei wie zum beispiel eine Geiselnahme oder der gleichen gegenüber einer Anderen Fraktion durchgeführt worden sein gilt der gegenpartei eine Frist von 2 stunden zugeben um darauf zu Reagieren